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Gesetz über digitale Dienste

Rechtswidrige Inhalte melden

Wie Sie uns mitteilen, dass ein von uns gehosteter Inhalt rechtswidrig ist, was wir mit einer Meldung tun und wie Sie eine Entscheidung angreifen. Dies ist der Weg nach Art. 16 DSA, nicht die Offenlegungsrichtlinie für Sicherheitslücken.

Zuletzt aktualisiert 6 September 2026 Read in English →

Auf dieser Seite

  1. Wofür das da ist
  2. Wie Sie melden
  3. Was hineingehört
  4. Was wir damit tun
  5. Eine Entscheidung angreifen
  6. Missbrauch
  7. Kontaktstelle
  8. Anordnungen von Behörden
  9. Was wir nicht sind

Wofür das da ist

Wir speichern und zeigen Inhalte, die andere eingestellt haben: öffentliche GeGroups-Archive, veröffentlichte Advisories, Beiträge und öffentliche Formulare. Nach Art. 16 DSA kann uns jede Person mitteilen, dass ein bestimmter Inhalt rechtswidrig ist, und wir müssen darauf reagieren.

Dies ist nicht der Weg für eine Sicherheitslücke. Die gehen an die Offenlegungsrichtlinie, die zu den Personen führt, die sie bewerten. Eine Löschanfrage dort landet in einer Warteschlange für etwas anderes.

Es ist auch nicht der Weg für die Beschwerde, etwas sei bloß falsch, unhöflich oder unerfreulich. „Rechtswidrig" hat eine Bedeutung, und rechtmäßige Inhalte bleiben stehen.

Wie Sie melden

E-Mail an egelhaus@ennogelhaus.de mit „Rechtswidrige Inhalte" im Betreff.

Sie brauchen weder Konto noch Formular, weder Anwalt noch ein bestimmtes Format. Erreichen Sie uns nur anders, führen die Adressen im Impressum alle zur selben Person.

Was hineingehört

Eine Meldung ist eher umsetzbar — und begründet nach Art. 16 Abs. 3 die tatsächliche Kenntnis —, wenn sie enthält:

  1. Warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten. Eine hinreichend begründete Erläuterung, nicht nur eine Behauptung.
  2. Wo genau er steht. Die URL oder genug zur eindeutigen Bestimmung. „Irgendwo im Archiv" lässt sich nicht bearbeiten.
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, außer bei Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU; dort können Sie anonym melden.
  4. Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die Angaben zutreffend und vollständig sind.

Wir behandeln eine Meldung nicht deshalb als unzureichend, weil sie formlos ist. Fehlt etwas Wesentliches, kommen wir auf Sie zu.

Was wir damit tun

Wir bestätigen den Eingang unverzüglich an die angegebene Adresse.

Wir entscheiden zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv; die Entscheidung trifft ein Mensch. Automatisierte Mittel setzen wir dafür nicht ein.

Wir teilen Ihnen das Ergebnis mit, mit Begründung und mit Hinweis auf die Rechtsbehelfe.

Wir informieren auch die Person, die den Inhalt eingestellt hat, mit einer Begründung nach Art. 17: was wir getan haben, warum, ob auf eine Meldung hin oder von uns aus, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, auf welche rechtliche oder vertragliche Grundlage wir uns stützen und wie sie das angreifen kann.

Bleibt der Inhalt stehen, erhält auch die meldende Person eine Begründung. Ein Verfahren, das nur Entfernungen erklärt, hat schon entschieden.

Eine Entscheidung angreifen

Sind Sie anderer Auffassung — ob Sie gemeldet oder eingestellt haben —, antworten Sie auf die Entscheidung und sagen Sie warum. Es liest ein Mensch, und wo wir falsch lagen, nehmen wir es zurück und sagen das.

Ihre übrigen Wege bleiben unberührt: Der Rechtsweg steht offen, und Sie können eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Wir sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Stelle anzuerkennen, und sagen das im Einzelfall, statt Sie es herausfinden zu lassen.

Missbrauch

Sendet jemand wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen oder stellt wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte ein, können wir die Bearbeitung seiner Meldungen oder sein Konto nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Art. 23 DSA). „Offensichtlich" trägt in diesem Satz das Gewicht: Eine Meldung, die sich als unzutreffend erweist, ist kein Missbrauch, und sich im Recht zu irren ebenso wenig.

Kontaktstelle

Für Nutzer die vorstehende Adresse.

Für Behörden — Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission, das Gremium — dieselbe Adresse. Wir sind ein Einzelunternehmen; eine eigene Abteilung gibt es nicht, und etwas anderes zu behaupten wäre eine Fiktion, die die erste E-Mail auffliegen lässt. Korrespondenz nehmen wir auf Deutsch und Englisch entgegen.

Anordnungen von Behörden

Erhalten wir eine Anordnung zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte nach Art. 9 oder eine Auskunftsanordnung nach Art. 10, setzen wir sie um und informieren die betroffene Person über die Anordnung und ihre Wirkung, soweit die Anordnung nichts anderes bestimmt oder das Gesetz es nicht verbietet.

Was wir nicht sind

Wir sind ein Hostingdienst. Wir betreiben keine Online-Plattform im Sinne des Kapitels III Abschnitt 3, wir sind keine sehr große Online-Plattform, und keiner der Dienste hier ist ein Online-Marktplatz. Ändert sich das, ändert sich diese Seite mit.

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