Funde in fremder Software
Schwachstellen in Software Dritter, die Gelhaus Solutions selbst gefunden hat oder zu deren Koordinierung der Finder Gelhaus Solutions gebeten hat, sofern das betroffene Produkt nicht im Geltungsbereich einer anderen CNA liegt.
Bei MITRE im Rahmen des CNA-Antrags gestellt, im selben Antrag wie die gadvisory.org-Klausel. Entscheidung steht aus.
Die Koordinierung findet ohnehin hier statt. Der Nachweis, der Kontakt zum Hersteller, die Einstufung und der Offenlegungstermin liegen bei dem, der die Arbeit gemacht hat, und die Kennung muss heute bei einer CNA beantragt werden, der nichts davon vorliegt. Die Klausel würde die Nummer dorthin legen, wo koordiniert wird. Mehr wird über fremde Produkte nicht beansprucht.
Der Fund wird so oder so bearbeitet, und zwar auf demselben Weg wie bisher. Gelhaus Solutions nimmt Kontakt zum Hersteller auf, schreibt das Advisory und veröffentlicht es auf gadvisory.org unter einer eigenen Advisory-Kennung. Dafür braucht es niemandes Erlaubnis. Die CVE wird bei der CNA des Produkts beantragt, wo es eine gibt, und bei der CNA of Last Resort, wo es keine gibt; Gelhaus Solutions steht dann als meldende, nicht als zuweisende Stelle im Datensatz. Wenn Sie etwas in fremder Software gefunden haben und Hilfe möchten, es zu den Leuten zu bringen, die es beheben können: Dieses Angebot gilt heute und hängt hiervon nicht ab.
Es ist eine Klausel darüber, wer eine Kennung vergibt, und nichts darüber hinaus. Behebung, Zeitplan und die Entscheidung über die Veröffentlichung bleiben beim Hersteller der betroffenen Software. Die Fristen in der Offenlegungsrichtlinie sind Zusagen für die Produkte im Geltungsbereich oben, nicht für fremden Code. Und ein Produkt, dessen Hersteller eine eigene CNA betreibt, bleibt bei dieser CNA, ganz gleich wer die Schwachstelle gefunden hat.