GOpenCNR-Bedingungen für lizenzierte Exit-Betreiber
Die Bedingungen für Telekommunikationsanbieter, die per Antrag im GOpenCNR-Community-Rat akkreditiert sind, Mitgliedern von GOpenCNR nach deren Entscheidung einen Weg ins öffentliche Internet zu geben, mit dem, was der Betreiber leisten muss, was GOpenCNR leistet, was Mitglieder erfahren und wie eine Akkreditierung ausgesetzt oder entzogen wird.
Was diese Bedingungen regeln
GOpenCNR hat keinen eigenen Ausgang ins Internet. Seine Hubs leiten nur Pakete weiter, deren Quelle und Ziel beide in GOpenCNR-Bereichen oder einer benannten Zusammenschaltung liegen; GOpenCNR transportiert daher nie Verkehr zwischen dem Internet und anderen Mitgliedern, und Mitglieder bieten einander nie einen Ausgang an. Ein Mitglied kann seine eigenen Dienste weiterhin über seine eigene Internetanbindung außerhalb von GOpenCNR erreichbar machen; das ist kein Ausgang. Der einzige Weg aus GOpenCNR ins öffentliche Internet ist ein lizenzierter Exit-Betreiber: ein Telekommunikationsanbieter, der nach diesen Bedingungen akkreditiert ist und nur die Mitglieder bedient, die sich für ihn entscheiden.
Diese Bedingungen gelten zwischen Gelhaus Solutions als Tier 0 von GOpenCNR und einem Exit-Betreiber. Der Betreiber nimmt sie bei seiner Bewerbung schriftlich an, und sie binden ihn ab seiner Akkreditierung. Die GOpenCNR-Nutzungsbedingungen und die Richtlinie zur zulässigen Nutzung binden den Betreiber für seine Anbindung an GOpenCNR wie jedes Mitglied, und Gewährleistung, Haftungsgrenzen und das anwendbare Recht regeln die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Akkreditierung
- Wer akkreditiert werden kann. Ein Unternehmen, das als Telekommunikationsanbieter Internetzugang anbietet, diesen Dienst gemeldet hat, wo sein Recht es verlangt (in Deutschland bei der Bundesnetzagentur nach § 5 TKG), und seine eigene Datenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und Missbrauchsbearbeitung nach dem für es geltenden Recht betreibt. Wie jeder Inhaber wird der Betreiber mit seinem verifizierten Namen und Land gegen die konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU geprüft, wenn er Inhaber wird, und danach täglich.
- Wie. Der Betreiber bewirbt sich bei Tier 0 mit dem Nachweis seiner Meldung; einer Beschreibung seiner Datenspeicherung, seiner Telekommunikationsüberwachung und seiner Missbrauchsbearbeitung; seinen Bedingungen und Datenschutzinformationen für Mitglieder; seiner Missbrauchskontaktstelle; den Ländern, in denen sein Ausgang ins Internet führt; und der Angabe, ob und was er Mitgliedern berechnet. Tier 0 prüft die Bewerbung und bringt sie als Antrag in den GOpenCNR-Community-Rat ein, nach dem GOpenCNR-Zusatz zur Governance-Charta und dem gemeinsamen Teil der Charta. Tier 0 akkreditiert den Betreiber, wenn der Antrag angenommen ist.
- Was die Akkreditierung festhält. Den Betreiber, seine Meldung, die Länder, in denen sein Ausgang ins Internet führt, ein etwaiges Entgelt und was er Mitgliedern gegebenenfalls berechnet.
- Was öffentlich ist. Die akkreditierten Exit-Betreiber werden mit dem, was ihre Akkreditierung festhält, im Portal von GOpenCNR aufgeführt, und jede Akkreditierung, Aussetzung und jeder Entzug wird im Transparenzlog festgehalten. Die Anträge bleiben, wie jede Aufzeichnung der Governance, dauerhaft öffentlich.
- Eine Akkreditierung steht dem Betreiber zu und kann nicht übertragen werden.
Was der Exit-Betreiber leistet
- Seine eigene Meldung und seine eigenen Pflichten. Der Betreiber bleibt gemeldeter Anbieter, solange er akkreditiert ist, und trägt selbst jede Pflicht, die sein eigenes Recht einem Anbieter von Internetzugang auferlegt, einschließlich des Fernmeldegeheimnisses. Er teilt Tier 0 sofort mit, wenn seine Meldung endet oder er diese Pflichten nicht mehr erfüllen kann.
- Missbrauchsbearbeitung. Er veröffentlicht seine eigene Missbrauchskontaktstelle und handelt auf Meldungen zu Verkehr, der seinen Ausgang verlässt, nach seinen eigenen Verfahren. Eine Meldung, die das Verhalten eines Mitglieds von GOpenCNR betrifft, geht an abuse@gplatform.org, mit nur dem, was der Fall braucht: der GOpenCNR-Adresse des Mitglieds, dem Zeitpunkt und der Art der Meldung. Der Fall läuft dann nach der Richtlinie zu Missbrauch und Sanktionen, und das Mitglied handelt zuerst.
- Telekommunikationsüberwachung und Datenspeicherung nach eigenem Recht. Der Betreiber antwortet den Behörden seines eigenen Landes für seinen Ausgang selbst. Anfragen nach Daten von GOpenCNR gehen an GOpenCNR, nach der Richtlinie zu Behördenanfragen.
- Protokollierung als eigener Verantwortlicher. Was der Betreiber über den Verkehr an seinem Ausgang protokolliert, etwa Adressumsetzungen oder Verbindungsdaten, protokolliert er als eigener Verantwortlicher, nur soweit sein Recht es verlangt oder erlaubt, und sagt Mitgliedern, was er protokolliert, warum und wie lange. GOpenCNR erhält davon nichts außer dem, was ein Fall braucht.
- Transparenz gegenüber Mitgliedern. Seine Bedingungen und Datenschutzinformationen werden jedem Mitglied gezeigt, bevor es sich für ihn entscheidet, und sagen in klaren Worten, wer der Betreiber ist, wo sein Ausgang ins Internet führt, nach welchem Recht er Daten speichert und überwacht, was er protokolliert und wie lange, wie seine Missbrauchskontaktstelle lautet und was er berechnet.
- Nur Mitglieder, die sich entschieden haben. Er nimmt Verkehr nur von den GOpenCNR-Adressen der Mitglieder an, die sich für ihn entschieden haben, und trägt nichts aus dem Internet in GOpenCNR hinein außer dem Rückverkehr ihrer Verbindungen.
- Keine gefälschten Absender. Er sendet ins Internet nur Verkehr mit eigenen Absenderadressen und hält die Richtlinien seiner Upstream-Anbieter ein.
- Geschlossene Präfixe bleiben geschlossen. Geschlossene Routen laufen nur über die Hubs von Tier 0 und zertifizierte Hubs und erreichen nie einen Ausgang, und der Betreiber versucht nicht, geschlossenen Adressraum zu erreichen.
- Sicherheit. Er hält seine Systeme aktuell und den Zugang dazu beschränkt und protokolliert, meldet Tier 0 unverzüglich jeden Vorfall, der Mitglieder betrifft, und erstattet seine eigenen Meldungen von Vorfällen nach seinem eigenen Recht.
Was GOpenCNR leistet
- Routing, und sonst nichts. GOpenCNR routet den Verkehr der Mitglieder, die sich für den Betreiber entschieden haben, zu seinem Ausgang und den Rückverkehr zu ihnen zurück. Der Verkehr aller anderen Mitglieder erreicht ihn nie.
- Nur was die Bedienung der Mitglieder braucht. Wir geben dem Betreiber die Handles und GOpenCNR-Adressen der Mitglieder, die sich für ihn entschieden haben, und in einem Fall, was dieser Fall braucht. Verkehrsaufzeichnungen, die wir weitergeben könnten, haben wir nicht: Hubs führen Zähler, keine Aufzeichnungen darüber, wer mit wem gesprochen hat.
- Unsere eigenen Prüfungen. Jeder Tunnel nimmt nur Absender aus dem registrierten Adressraum des Mitglieds an, sodass niemand den Ausgang mit der GOpenCNR-Adresse eines anderen erreicht. Tier 0 kann einen Ausgang durch Messungen daraufhin prüfen, dass er nur Mitglieder bedient, die sich entschieden haben, und diese Bedingungen einhält.
- Kein Service Level, in keine Richtung.
Die Entscheidung der Mitglieder
- Die Entscheidung trifft jedes Mitglied für jeden Betreiber einzeln, und sie ist nie voreingestellt. Sie wird mit der Fassung der Bedingungen des Betreibers festgehalten, die dem Mitglied gezeigt wurde. Ein Mitglied kann seine Entscheidung jederzeit zurücknehmen, und das Routing zu diesem Ausgang endet dann.
- Bevor es sich entscheidet, erfährt ein Mitglied:
- wer der Betreiber ist und in welchem Land sein Ausgang ins Internet führt;
- dass der Betreiber ein eigener Anbieter und ein eigener Verantwortlicher ist, mit eigenen Bedingungen und Datenschutzinformationen;
- dass sein Verkehr am Ausgang die Verschlüsselung von GOpenCNR verlässt und das Internet erreicht wie bei jedem Internetzugang;
- dass das Internet die Adressen des Betreibers sieht und dass der Betreiber sie der GOpenCNR-Adresse des Mitglieds zuordnen kann;
- nach welchem Recht der Betreiber Daten speichert und überwacht, was er protokolliert und wie lange;
- die Missbrauchskontaktstelle des Betreibers und was er gegebenenfalls berechnet.
- Wird eine Akkreditierung ausgesetzt oder entzogen, erfahren es die Mitglieder, die sich für den Betreiber entschieden haben, sofort.
Aussetzung und Entzug einer Akkreditierung
- Durch Antrag. Der GOpenCNR-Community-Rat kann eine Akkreditierung durch Antrag entziehen, wegen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen, wegen des Endes der Meldung des Betreibers, wegen fehlender Missbrauchsbearbeitung oder weil der Betreiber Mitglieder nicht mehr sicher bedienen kann. Der Betreiber wird vor der Abstimmung angehört.
- Durch Tier 0 im Notfall. Tier 0 kann einen Ausgang nur in den Fällen sofort aussetzen, in denen die allgemeinen Nutzungsbedingungen uns zuerst handeln lassen, etwa bei einem Angriff auf GOpenCNR oder auf andere, bei Schadsoftware, bei einem Treffer auf einer Sanktionsliste oder auf verbindliche Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde. Eine Notfallaussetzung setzt nur aus oder verschärft. Sie erlischt nach 90 Tagen, wenn sie nicht bekräftigt wird, und spätestens nach einem Jahr.
- Sanktionen. Die Richtlinie zu Missbrauch und Sanktionen, ihre Sanktionsstufen und das eine Fallsystem gelten für das eigene Verhalten des Betreibers wie für das jedes Inhabers.
- Begründung und Anfechtung. Der Betreiber erhält für jede Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden eine Begründung, es sei denn, das Gesetz verbietet die Mitteilung. Eine Maßnahme von Tier 0, eine Sanktion oder eine Notfallaussetzung, kann er innerhalb von sechs Monaten beim GOpenCNR-Registry-Rat anfechten, und wer die Entscheidung getroffen hat, stimmt über die Anfechtung nicht mit ab. Solange Tier 0 die Sitze dieses Rats noch hält, prüft Tier 0 die Anfechtung selbst und sagt das in seiner Antwort. Der Rechtsweg bleibt unabhängig vom Ergebnis offen.
- Aufgabe. Der Betreiber kann seine Akkreditierung aufgeben und diese Bedingungen mit einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen; er informiert die Mitglieder, die er bedient. Aus wichtigem Grund kann er sie auch sofort beenden. Auf unserer Seite endet eine Akkreditierung nur durch einen Antrag im GOpenCNR-Community-Rat wie oben oder sofort aus wichtigem Grund als Notfall in einem der Fälle, in denen die allgemeinen Nutzungsbedingungen uns zuerst handeln lassen.
- Endet eine Akkreditierung, endet das Routing zum Ausgang, die Mitglieder werden informiert, und ihre Entscheidungen für diesen Betreiber erlöschen. Der Betreiber behält, was sein eigenes Recht ihn aufzubewahren verpflichtet, und löscht den Rest. Was wir danach über den Betreiber aufbewahren und wie lange, steht im GOpenCNR-Datenschutzhinweis.
Entgelte
Nach diesen Bedingungen schuldet keine Seite ein Entgelt, es sei denn, die Akkreditierung legt eines fest. Was der Betreiber Mitgliedern berechnet, hält seine Akkreditierung fest, und es wird jedem Mitglied gezeigt, bevor es sich für ihn entscheidet.
Rollen im Datenschutz
- Der Exit-Betreiber ist eigener Verantwortlicher für alles, was er an seinem Ausgang und über die Mitglieder verarbeitet, die er bedient, nach seinen eigenen Datenschutzinformationen. Er ist weder unser Auftragsverarbeiter noch mit uns gemeinsam verantwortlich.
- Gelhaus Solutions ist Verantwortliche für die Registry von GOpenCNR, ihre Routing-Daten und ihre Zähler, wie es der GOpenCNR-Datenschutzhinweis beschreibt.
- Wir geben dem Betreiber die Handles und GOpenCNR-Adressen der Mitglieder, die sich für ihn entschieden haben, damit er den Ausgang bereitstellen kann, um den sie gebeten haben (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Jede Seite gibt der anderen, was ein bestimmter Fall braucht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse ist die Bearbeitung von Missbrauch). Keine verwendet das Erhaltene für anderes.
- Führt der Ausgang des Betreibers außerhalb der EU ins Internet, erfahren Mitglieder das, bevor sie sich entscheiden, und was den Betreiber erreicht, unterliegt dann dem Recht dieses Landes.
Anwendbares Recht
Für diese Bedingungen gilt deutsches Recht, und der Gerichtsstand richtet sich nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die eigenen Pflichten des Betreibers als Telekommunikationsanbieter, seine Meldung, Datenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und das Fernmeldegeheimnis, richten sich nach dem Recht des Landes, in dem er seinen Ausgang anbietet, und für dieses Recht steht er selbst ein.
Alles Übrige
Gewährleistung und Haftung richten sich nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Eine wesentliche Änderung dieser Bedingungen wird dem Betreiber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt und ihm zur schriftlichen Annahme vorgelegt, vollständig und mit einem Link ins Dokumentenarchiv, ohne Liste der Änderungen. Eine neue Fassung gilt für den Betreiber erst, wenn er sie annimmt. Bis dahin bleibt die Fassung in Kraft, die er angenommen hat, bis die Akkreditierung nach „Aussetzung und Entzug einer Akkreditierung“ endet, und der Betreiber wird nicht eingeschränkt, weil er nicht annimmt. Jede Fassung bleibt im Dokumentenarchiv.