GOpenCDR-Richtlinie für Namensstreitigkeiten
Wie ein Streit darüber entschieden wird, wem ein Name der zweiten Ebene oder eine TLD-Zeichenfolge zusteht, aus welchen Gründen, von wem und was eine Entscheidung bewirken kann.
Was diese Richtlinie regelt
Wem ein Name zusteht, wenn jemand ein besseres Recht daran geltend macht als die Person, die ihn hält. Sie gilt für jeden Namen der zweiten Ebene in einer TLD, die Gelhaus Solutions hostet, und für jede TLD-Zeichenfolge in der GOpenCDR-Root. Registranten stimmen ihr mit den GOpenCDR-Nutzungsbedingungen zu. Eine selbst betriebene TLD kann eine eigene Streitrichtlinie annehmen; hat sie keine, gilt diese.
Sie ist keine Inhaltsrichtlinie. Was eine Website unter einem Namen sagt, wird hier nicht entschieden, ebenso wenig Missbrauch; dafür gilt die Richtlinie zur zulässigen Nutzung.
Namen der zweiten Ebene
Wann eine Beschwerde Erfolg hat
Eine Beschwerde hat Erfolg, wenn die beschwerdeführende Person alle drei der folgenden Punkte darlegt:
- Der Name ist identisch mit einem Namen oder einer Marke, an dem oder der sie Rechte hat, oder ihm bzw. ihr verwechselbar ähnlich;
- der Registrant hat weder ein Recht an dem Namen noch ein berechtigtes Interesse daran;
- der Name wurde bösgläubig registriert oder wird bösgläubig genutzt.
Bösgläubig ist insbesondere, einen Namen hauptsächlich zu registrieren, um ihn dem Rechteinhaber oder einem Wettbewerber für mehr als seine Kosten zu verkaufen; ihn zu registrieren, um den Rechteinhaber an der Nutzung zu hindern, als Teil eines Musters solcher Registrierungen; ihn hauptsächlich zu registrieren, um einen Wettbewerber zu stören; und ihn zu nutzen, um Menschen gewinnbringend anzuziehen, indem Verwechslungen mit dem Namen oder der Marke der beschwerdeführenden Person hervorgerufen werden.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Name vor jeder Kenntnis vom Streit für ein echtes Angebot genutzt wurde oder eine solche Nutzung nachweislich vorbereitet war; wenn der Registrant allgemein unter dem Namen bekannt ist; und bei einer lauteren oder nicht kommerziellen Nutzung ohne Täuschungsabsicht.
Wie eine Beschwerde eingelegt wird
Per E-Mail an egelhaus@ennogelhaus.de mit „Namensstreit“ im Betreff, auf Deutsch oder Englisch. Nennen Sie die Domain und das Recht, auf das Sie sich stützen, belegen Sie jeden der drei Punkte und sagen Sie, was Sie verlangen. Die Beschwerde ist kostenlos.
Wie es abläuft
- Sperre. Sobald eine vollständige Beschwerde eingeht, wird der Name bis zum Ende des Streits gegen Transfer und gegen einen Wechsel des Inhabers gesperrt. Er löst weiter auf.
- Erwiderung. Der Registrant wird über die Adresse des Kontos benachrichtigt und hat 20 Tage, um mit Belegen zu erwidern.
- Entscheidung. Eine Schiedsperson entscheidet auf Grundlage der schriftlichen Eingaben innerhalb von 14 Tagen nach der Erwiderung oder nach Ablauf der Frist dafür. Tier 0 bestellt die Schiedsperson für den Fall aus Personen, die von beiden Parteien unabhängig sind, und die Schiedsperson legt vor der Annahme jeden Interessenkonflikt offen.
- Begründung. Die Entscheidung wird begründet und veröffentlicht, ohne die Namen von Privatpersonen.
- Umsetzung. Eine Entscheidung auf Übertragung oder Löschung wird 10 Werktage, nachdem sie den Parteien zugegangen ist, umgesetzt, es sei denn, der Registrant weist innerhalb dieser Frist nach, dass über den Namen ein Gerichtsverfahren anhängig gemacht wurde. Dann ändert sich nichts, bis das Gericht entschieden hat oder das Verfahren endet.
Was eine Entscheidung bewirken kann
Den Namen auf die beschwerdeführende Person übertragen, ihn löschen oder die Beschwerde zurückweisen. Sonst nichts: keinen Schadensersatz, keine Kosten und keine Anordnung zu Inhalten. Stellt die Schiedsperson fest, dass eine Beschwerde bösgläubig erhoben wurde, um jemandem einen ihm zustehenden Namen zu nehmen, hält die Entscheidung das fest.
Der Rechtsweg
Niemand ist daran gehindert, vor, während oder nach einem Streit ein Gericht anzurufen, und eine Entscheidung eines Gerichts geht einer Entscheidung nach dieser Richtlinie stets vor.
TLD-Zeichenfolgen
Vor der Delegierung
Eine vorgeschlagene TLD-Zeichenfolge steht vor ihrer Delegierung 14 Tage zur öffentlichen Kommentierung. In dieser Zeit kann jede Person aus einem dieser Gründe Einwände erheben:
- Rechte: Die Zeichenfolge verletzt die Marke oder den Namen der einwendenden Person.
- Verwechslung: Die Zeichenfolge ist einer Zeichenfolge in GOpenCDR, in der IANA-Root oder auf einer Reservierungsliste verwechselbar ähnlich. Die Kollisionsprüfungen lehnen verwechselbare Zeichenfolgen bereits ab; ein Einwand kann vorbringen, was sie übersehen.
- Gemeinschaft: Ein wesentlicher Teil einer Gemeinschaft, auf die die Zeichenfolge erkennbar abzielt, widerspricht ihr.
- Öffentliches Interesse: Die Zeichenfolge widerspricht allgemein anerkannten, im Völkerrecht verankerten Normen der Moral und der öffentlichen Ordnung.
Der Rat, der über neue TLDs entscheidet, entscheidet über den Einwand mit Begründung und nach Anhörung der vorschlagenden Seite, bevor er über die Delegierung entscheidet. Das Veto von Tier 0 aus Gründen der Sicherheit oder des Rechts gilt, wie es die Governance-Charta regelt.
Nach der Delegierung
Ein Rechteinhaber, der geltend macht, dass eine delegierte TLD-Zeichenfolge sein Recht verletzt, kann sich aus denselben drei Gründen beschweren wie bei einem Namen der zweiten Ebene. Es entscheidet der Rat, der bestehende TLDs verwaltet, nach Anhörung des TLD-Betreibers, der von der Abstimmung ausgeschlossen ist. Eine Entscheidung gegen eine Zeichenfolge beendet ihre Delegierung über eine Auslaufphase, in der die Registranten benachrichtigt werden und mindestens sechs Monate Zeit haben, ihre Namen umzuziehen, nie durch eine abrupte Entfernung.
Änderungen
Diese Richtlinie ändert sich nach dem Verfahren der Governance-Charta, nach öffentlicher Kommentierung. Jede Fassung wird im Dokumentenarchiv aufbewahrt.